DAP INFORMIERT

Bitte beachten: BtMVV in der alten Fassung noch gültig

Übergangsregelung bis zur Veröffentlichung einer BÄK-Richtlinie zu Substitution

Die dritte Verordnung zur Änderung der BtMVV ist zwar schon in Kraft getreten, es findet aber eine Übergangsregelung gemäß § 18 BtMVV Anwendung. Demnach gilt die BtMVV in ihrer alten Fassung noch bis zur Veröffentlichung einer neuen Richtlinie zur Substitution der Bundesärztekammer im Bundesanzeiger. Diese muss dem BMG bis zum 31. August 2017 zur Genehmigung vorgelegt werden.

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