Die dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) ist bereits am 30. Mai in Kraft getreten. Damit wurden einige Regelungen zur Substitution geändert.
Für Apotheken besonders relevant sind die erweiterten Regelungen für Take-Home-Rezepte.
Das muss ab jetzt bei Take-Home-Verschreibungen beachtet werden:
» Lesen Sie hier weiter