Der Bundestag hat am 9. März 2017 das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) beschlossen. Vor allem Apotheken kommt die Gesetzesänderung zugute: Diese dürfen sich z. B. über eine Erhöhung der BtM-Gebühr und verbesserte Vergütung von Rezepturen freuen. Nach der für den 31. März geplanten Zustimmung durch den Bundesrat wird das Gesetz voraussichtlich noch im April 2017 in Kraft treten.
Dies ändert sich mit dem AM-VSG:
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