Bildquelle: Shutterstock; Stokkete
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Aktueller Retaxfall
Keine Arzneimittelerstattung, aber Patientenzuzahlung behalten
Zuzahlungsretaxationen beschäftigen seit vielen Jahren die Apotheken, obwohl die Vorgaben gesetzlich und vertraglich weitgehend klar geregelt sind und die Apotheken lediglich als „Inkassostelle“ der „Rezeptgebühr“ verpflichtet sind.
Da werden – trotz eindeutiger Kennzeichnung des Gebührenstatus in der Arztpraxis – die Apotheken wegen nicht erhobener Zuzahlung retaxiert, weil …
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