Bildquelle: Shutterstock; Stokkete
|
|
Aktueller Retaxfall
Abgelehnte Einsprüche gegen Pharmazeutische Bedenken können erneut erhoben werden.
Sie erinnern sich sicher an die zahlreichen Retaxationen wegen angeblich nicht ausreichend begründeter Pharmazeutischer Bedenken, durch die in der Vergangenheit besonders die Rezeptprüfung der DAK aufgefallen ist. Selbst plausible pharmazeutisch-medizinisch begründete Abgaben wurden nicht anerkannt, wenn neben der Sonder-PZN 02567024 und dem Faktor 6 eine zusätzliche handschriftliche Begründung fehlte. Nachträglich beigebrachte Begründungen bzw. ärztl. Bestätigungen wurden nicht mehr akzeptiert.
|
|
|
Diese Retaxationen wurden selbstverständlich auch den zuständigen Apothekerverbänden mitgeteilt, was letztlich …
» Lesen Sie weiter
|
|
|