DAP INFORMIERT

Keine Rezeptbelieferung ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt

Änderungen im Arzneimittelgesetz in Kraft

Am 23. Dezember 2016 sind die geplanten Änderungen im Arzneimittelgesetz und in weiteren Vorschriften im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit zu großen Teilen in Kraft getreten (4. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften). Für Apotheken bedeutet dies, dass ab sofort keine Rezepte mehr beliefert werden dürfen, wenn offensichtlich ist, dass kein direkter Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat.

In § 48 Abs. 1 AMG wurden folgende Sätze ergänzt:

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