Beide Pens sind uneingeschränkt verwendbar und dürfen auch auf Rezept abgegeben werden – die Umstellung erfolgt ohne Konsequenzen auf die Erstattungsfähigkeit. Hintergrund der Umstellung ist die funktionelle Vergleichbarkeit aller verfügbaren Insulin-glargin-Fertigpens.
Mehrfachverordnung ohne Sondervermerk
Die Neuregelung des § 3 des Rahmenvertrages, die seit 01. Juni 2016 gültig ist, erlaubt die Abgabe eines Vielfachen der größten Messzahl (Nmax für Insuline = 30 ml) ohne Sondervermerk. Demzufolge ist folgende Abgabe ohne Sondervermerk (z. B. „!“ oder „exakte Menge“) möglich, da ein Fehlen des Vermerks nicht zu einer Retaxation führt:
Die Apotheke kann im vorliegenden Fall 2 Packungen zu je 10 x 3 ml abgeben – die Ergänzung eines Sondervermerks ist nicht erforderlich.
Service: Abgabehilfe zu Abasaglar®
Praxisrelevante Informationen und wichtige Hinweise zur richtigen Rezeptbelieferung finden Sie auf der aktualisierten Abasaglar®-Abgabehilfe.
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