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Abasaglar®: Neuer KwikPen und Vereinfachung bei der Mehrfachverordnung

Im Handel: KwikPen und Patrone

Abasaglar® (Wirkstoff Insulin glargin) zur Behandlung von Diabetes mellitus (Typ 1 + 2) von Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab zwei Jahren ist sowohl als KwikPen als auch als Patrone im Handel.

KwikPen: Bis zu 80 Einheiten pro Injektion statt wie bisher 60 Einheiten

Der bisherige Abasaglar® KwikPen (maximal 60 Einheiten pro Injektion) wird durch einen mit maximal 80 Einheiten pro Injektion ersetzt – bei gleicher PZN. Erkennbar sind die neuen Abasaglar®-Packungen an dem Hinweis rechts oben auf der Packung:

Neuer Abasaglar® KwikPen

  • Umstellung von maximal 60 auf maximal 80 Einheiten pro Injektion
  • Gesamtmenge von 300 Einheiten bzw. 3 ml je Pen bleibt unverändert
  • gleiche Handhabung
  • gleiche PZN
  • Auslieferung ab Mitte August 2016

Abb.: Verpackungshinweis auf KwikPen mit 80 Einheiten

Beide Pens sind uneingeschränkt verwendbar und dürfen auch auf Rezept abgegeben werden – die Umstellung erfolgt ohne Konsequenzen auf die Erstattungsfähigkeit. Hintergrund der Umstellung ist die funktionelle Vergleichbarkeit aller verfügbaren Insulin-glargin-Fertigpens.

Mehrfachverordnung ohne Sondervermerk

Die Neuregelung des § 3 des Rahmenvertrages, die seit 01. Juni 2016 gültig ist, erlaubt die Abgabe eines Vielfachen der größten Messzahl (Nmax für Insuline = 30 ml) ohne Sondervermerk. Demzufolge ist folgende Abgabe ohne Sondervermerk (z. B. „!“ oder „exakte Menge“) möglich, da ein Fehlen des Vermerks nicht zu einer Retaxation führt:

Die Apotheke kann im vorliegenden Fall 2 Packungen zu je 10 x 3 ml abgeben – die Ergänzung eines Sondervermerks ist nicht erforderlich.

Service: Abgabehilfe zu Abasaglar®

Praxisrelevante Informationen und wichtige Hinweise zur richtigen Rezeptbelieferung finden Sie auf der aktualisierten Abasaglar®-Abgabehilfe.

» Abasaglar®-Abgabehilfe

» Fachinformation

Weitere Informationen unter www.abasaglar.de.